-
12.04.2012
- → Ausland
Politischer Gefangener aus Haft entlassen
Istanbul. Ragip Zarakolu, einer der prominentesten politischen Gefangenen in der Türkei, wurde am Dienstag nachmittag überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen. Der international renommierte Verleger und Menschenrechtsaktivist war Ende Oktober 2011 gemeinsam mit Dutzenden kurdischen Aktivisten wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans, KCK, verhaftet worden. Als Grund für Zarakolus Entlassung wurde angegeben, daß während seiner Untersuchungshaft Hinweise auf seine Unschuld geliefert wurden. Der Prozeß gegen ihn und die anderen Angeklagten soll am 2. Juli im Hochsicherheitsgefängnis von Silivri bei Istanbul beginnen. Am Dienstag wurden in Istanbul erneut 14 Mitglieder sozialistischer und kurdischer Organisationen und Medienvertreter wegen ihrer Teilnahme am verbotenen Newroz-Fest im März festgenommen.
Unterdessen verschlechtert sich die gesundheitliche Situation von 15 Kurden, die sich seit dem 1. März vor dem Europarat in Strasbourg in einem unbefristeten Hungerstreik befinden. Drei von ihnen wurden bereits ins Krankenhaus eingeliefert, verweigern aber weiter jede Nahrungsaufnahme und ärztliche Behandlung. Die Hungerstreikenden fordern, den auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer gefangenen Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, besuchen zu können.
Unterdessen verschlechtert sich die gesundheitliche Situation von 15 Kurden, die sich seit dem 1. März vor dem Europarat in Strasbourg in einem unbefristeten Hungerstreik befinden. Drei von ihnen wurden bereits ins Krankenhaus eingeliefert, verweigern aber weiter jede Nahrungsaufnahme und ärztliche Behandlung. Die Hungerstreikenden fordern, den auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer gefangenen Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, besuchen zu können.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
→ mehr von
Nick Brauns