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Aus: Ausgabe vom 27.03.2012, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Lesetips

Opel schnellebig

Bei Opel ändert sich alles sehr schnell. Eben sind die Arbeitsplätze noch »gerettet«, gleich schon wieder in Frage gestellt. Und so liest sich das in der März-Ausgabe der Zeitschrift Mitbestimmung enthaltene Abschiedsinterview mit dem pensionierten Opel-Gesamtbetriebsratschef Klaus Franz schon jetzt reichlich skurril. Dieser sagt zum Beispiel: »Die Phase, in der in Europa versucht wurde, die einzelnen Standorte gegeneinander auszuspielen, ist vorbei.« Seine bisherigen Betriebsratskollegen haben soeben genau das Gegenteil erklärt.


(jW)

Mitbestimmung. Das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 3/2012, 74 Seiten, Jahresabo: 50 Euro

DGB-Tarife rechtswidrig?

Die DGB-Tarifverträge zur Leiharbeit sind womöglich rechtswidrig. Das meint der renommierte Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler in einem Interview mit dem Express. Sein Argument: Zwar läßt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Abweichungen vom Grundsatz gleicher Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten per Tarifvertrag zu. »Nur: Eine Abweichung, wonach die Betroffenen im Durchschnitt 40 Prozent weniger als die Stammkräfte verdienen, ist von der Ermächtigung nicht gedeckt.« Dennoch traue sich offenbar niemand, die DGB-Tarife ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Möglich wäre Däubler zufolge aber, daß einzelne Leiharbeiter, die nach dem DGB-Vertrag bezahlt werden, die Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten einklagen. Nicht möglich ist eine vorzeitige Kündigung des bis Ende Oktober 2013 laufenden DGB-Tarifvertrags. Eine Nachwirkung gäbe es bei dessen Auslaufen nach Auffassung des Bremer Professors aber nicht, wobei dies unter Juristen umstritten ist.

Die Versuche der IG Metall, den Grundsatz gleicher Bezahlung per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zu erzwingen, hält Däubler für interessante Ansätze. »Aber: Erst brockt man sich die Suppe ein, und dann löffelt man sie zehn oder 15 Jahre lang aus.« Schließlich hätten IG Metall und Co. andere Möglichkeiten gehabt, als auf die mittlerweile für ungültig erklärten Dumping-Tarife »christlicher« Gewerkschaften mit eigenen – ebenfalls ziemlich schlechten – Verträgen für Leiharbeiter zu reagieren. »Die DGB-Gewerkschaften hätten sich von vornherein verweigern und gegen die unchristlichen Christentarife auf dem Rechtsweg vorgehen können«, meint Däubler.

(jW)

Express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Nr. 2/2012, 16 Seiten, 3,50 Euro, www.labournet.de/express

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