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Gerichte müssen Deals dokumentieren

Karlsruhe. Gerichte müssen Prozeßabsprachen in Strafverfahren nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig protokollieren. Die umfassende Dokumentation einer solchen Absprache – auch Deal genannt – sei zum Schutz der Angeklagten gesetzlich vorgeschrieben, heißt es in der an Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Richter gaben einem Mann recht, der wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und Hehlerei zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war. Aufgrund mangelnder Dokumentation konnte bei seiner Berufung nicht mehr genau aufgeklärt werden, ob das Urteil Ergebnis eines Deals gewesen war.

(Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.03.2012, Seite 5, Inland

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