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Reaktorbetreiber unterliegen vor Gericht

München. Die Brennelementesteuer muß von den Betreibern von Atomkraftwerken zunächst gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof in München lehnte die Klage eines Konzerns auf Aufhebung der Zahlungsvollstreckung ab, wie Reinhart Rüsken, Richter am 7. Senat, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd sagte. Ob die neue Steuer grundsätzlich rechtmäßig ist, müsse dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Reaktorbetreiber wie E.on, RWE und EnBW waren gegen die 2011 eingeführte Steuer, die anfällt, wenn neue Brennstäbe eingesetzt werden, vor Gericht gezogen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2012, Seite 2, Inland

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