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Verfassungsrichter bitten zur Kasse

Hamburg. Wer mit einer als aussichtslos eingestuften Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, soll nach dem Willen der Richter künftig eine Gebühr von bis zu 5000 Euro zahlen, berichtete am Sonntag vorab das Magazin Spiegel. Betroffen wäre demnach etwa ein Drittel der eingehenden Beschwerden. Am Donnerstag hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gesagt, das Gericht setze sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein und erhoffe sich davon »eine deutliche Entlastung«. Im Erfolgsfall solle die sogenannte Mutwillgebühr zurückgezahlt werden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.03.2012, Seite 5, Inland

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