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Aus: Ausgabe vom 19.01.2012, Seite 4 / Inland

Privathaft ist ­rechtens

Karlsruhe. Die Bundesländer dürfen ihre psychiatrischen Landeskrankenhäuser für die Unterbringung schuldunfähiger Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen privatisieren und Eingriffe in die Grundrechte der Insassen auf Angestellte übertragen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil und wies damit die Klage eines in Hessen im sogenannten Maßregelvollzug untergebrachten Mannes zurück. Der psychisch kranke Straftäter war mit Gewalt von den privaten Angestellten der Vitos-Klinik im hessischen Haina in einer Zelle eingeschlossen worden und sah darin einen Verstoß gegen seine Grundrechte. (AFP/jW)

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