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Schuldspruch aus Kuala Lumpur

Das Kriegsverbrechertribunal von Kuala Lumpur (Kuala Lampur War Crimes Commis­sion – KLWCC) hat die früheren Regierungschefs der USA und Großbritanniens, George W. Bush und Anthony Blair, für ihre Beteiligung am Krieg gegen den Irak für schuldig befunden. Zwei Jahre hatte das von einer lokalen Nichtregierungsorganisation ins Leben gerufene Tribunal ermittelt. Während der viertägigen Verhandlung (18.–22. November) kamen die fünf Richter einstimmig zu dem Schluß, daß Bush und Blair sich im Irak-Krieg 2003 und bei der anschließenden Besatzung der Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord schuldig gemacht haben. Beide Politiker waren eingeladen worden, sich gegen die Anklage zu verteidigen. Doch ebenso wie internationale Leitmedien ignorierten Bush und Blair die Verhandlung.

Nicht ignoriert wurde die Arbeit des Tribunals hingegen von Richard Falk, dem UN-Sonderbeauftragten für die Menschenrechte in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten, der am 1. Dezember einen Bericht über das Verfahren vorgelegt hat. Zwar habe der Schuldspruch des Tribunals keine bindende Wirkung, wie Schuldsprüche von Gerichten eines souveränen Staates oder des Internationalen Strafgerichtshofs, räumte Falk ein. Doch habe sich das Gremium unter Vorsitz der international anerkannten Richter streng an juristische Standards gehalten, so daß das Urteil jenseits einer moralischen Verantwortung der Beschuldigten Bestand habe.
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Das Tribunal wird George W. Bush und Tony Blair in das Strafregister des Kriegsverbrechertribunals in Kuala Lumpur eintragen. Die KLWCC-Untersuchungsergebnisse über Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der beiden Politiker werden an den Internationalen Strafgerichtshof weitergeleitet. Die UN-Vollversammlung soll aufgefordert werden, eine Resolution mit der Forderung nach dem Ende der US-Besatzung im Irak zu verabschieden. Außerdem werden die Ergebnisse an alle Unterzeichnerstaaten des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes weitergeleitet sowie an alle Staaten, die die Verfolgung von Kriegsverbrechen an nationalen Gerichten zulassen. Der UN-Sicherheitsrat wird zudem aufgefordert, die souveränen Rechte des irakischen Volkes zu gewährleisten.

(kl)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2011, Seite 3, Schwerpunkt

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