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Gericht weist Klage ab

Von Florian Möllendorf
Berlin. Die Klage eines Mitgliedes des »Sozialforums Berlin« auf Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte Daten wurde abgewiesen. Darauf entschied der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Donnerstag. 2006 war durch einen Bericht im Spiegel bekanntgeworden, daß das Berliner Sozialforum seit seiner Gründung 2003 von mehreren V-Leuten der Nachrichtendienste infiltriert wurde. Das Bündnis hatte unter anderem gegen die »Hartz-IV-Reformen« protestiert. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Behörde zur Herausgabe der verlangten Informationen aufgefordert. Dieser Anspruch wurde unter Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen stets abgelehnt.
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2011, Seite 5, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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