- → Inland
Tierfettverfütterung weiterhin verboten
Leipzig. Kühe und andere Wiederkäuer dürfen weiterhin nicht mit tierischen Fetten gefüttert werden. Das gesetzliche Verbot ist mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterte die Klage eines Mastbetriebs aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Er wollte Kälber mit Futtermitteln mästen, die Rindertalg und Schweinefett enthielten. Laut Urteil dient das Fütterungsverbot dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren. Das Verbot sei wegen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren auch unionsrechtlich gerechtfertigt, urteilten die Richter.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
→ mehr aus dem Ressort Inland
