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Es ließe sich mit Karl Valentin schlußfolgern: Das Ganze nicht einmal ignorieren. Aber es geht um Ernsteres, nämlich grundlegende Rechte. Zum einen versuchen Bundesregierung und staatstragende Medien seit geraumer Zeit, politische Meinungen, darunter in jW geäußerte, als Urheber von »Linksterrorismus« darzustellen. Zum anderen verbindet sich das nicht nur mit dem jetzigen Boykottaufruf von den Teilen der Linkspartei, die ihren Nicht-Autoritarismus stets als Winkelement vor sich hertragen, sondern auch mit Verbotsüberlegungen wie sie etwa der Berliner Grünen-Politiker und Jurist Volker Ratzmann anstellte. Das ist bei Freiheitshelden dieser Art nichts Neues, wohl aber, daß die Berliner Staatsanwaltschaft derzeit gleich mehrfach die Redaktion mit Ermittlungen und Strafbefehlen überzieht.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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