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Haftstrafe für Exchefarzt bestätigt

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Chefarztes an der Essener Uniklinik zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Essen sei frei von Rechtsfehlern, entschied der BGH in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Der ehemalige renommierte Transplantationschirurg Christoph B. hatte laut Urteil von schwerkranken Kassenpatienten Geldspenden von bis zu 7500 Euro als Gegenleistung für seine Behandlung verlangt und so insgesamt 158000 Euro kassiert.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2011, Seite 5, Inland

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