Gegründet 1947 Donnerstag, 14. August 2025, Nr. 187
Die junge Welt wird von 3019 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 05.08.2011, Seite 2 / Inland

Kündigung wegen HIV-Infektion

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag die Kündigungsschutzklage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dem während seiner Probezeit nach Bekanntwerden der Infektion im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung gekündigt wurde. Der Mitarbeiter hatte sich bei seiner Klage auf besonderen Kündigungsschutz wegen Behinderungen auch in der Probezeit laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Unternehmen begründete die Entlassung mit dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisierte den Richterspruch als »absurde Entscheidung«, mit der die Diskriminierung HIV-Infizierter festgeschrieben werden solle.

(jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

                                                                 Aktionsabo: 75 Ausgaben für 75 Euro