Zum Inhalt der Seite

Grundrechte oder Notstandsstaat

»Journalisten und ihre Arbeitsmaterialien ­unterliegen einem besonderen Schutz. Wenn Polizisten Vorwände suchen, um die Pressefreiheit zu beschränken, ist dies ein Skandal.«

Björn Kietzmann

Björn Kietzmann ist freier Pressefotograf aus Berlin. Bei einer Demo am vergangenen Samstag anläßlich des zehnten Jahrestags der tödlichen Schüsse auf Carlo Giuliani während der Proteste gegen den G-8-Gipfel in Genua wurden Medienvertreter von Berliner Polizisten bei ihrer Arbeit behindert. Kietzmann wurde dabei mit fadenscheiniger Begründung festgenommen.
Anzeige


Am 22. Juli begrüßte das Bündnis »Nazifrei! – Dresden stellt sich quer« in einer Pressemitteilung die neue Initiative der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) zur Etablierung von Protesten in Hör- und Sichtweite gegen Neonaziaufmärsche in Dresden 2012. Das Vorhaben der Stadt sei »eine Annäherung an unser Blockadekonzept«, stehe aber im Widerspruch zur »Repressionswelle, die seit Monaten gegen Teilnehmende und Unterstützende des Protestes im letzten Februar läuft«. Das »Schreckgespenst ›Linksextremismus‹« werde von den Ermittlungsorganen mittlerweile genutzt, um die rechtswidrige Einschränkung einer Reihe von Grundrechten zu legitimieren«. Zwei Tage zuvor war zu lesen, daß die Dresdner Staatsanwaltschaft Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Auskunft verweigert, ob auch seine Handyverbindungsdaten am 19. Februar gesammelt und ausgewertet wurden – so wie über eine Million Daten insgesamt. Thierse erklärte: »Es entsteht der Eindruck, daß die ­Dresdner Behörden entweder nicht bereit oder nicht fähig sind, Rechenschaft über ihr Handeln, über den massenhaften Eingriff in die Grundrechte von Bürgern zu geben.«

Tatsächlich geht es um Elementares – nicht nur in Sachsen: Die Bundesrepublik steht nicht »an der Schwelle zum Linksterrorismus«, wie der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) jüngst halluzinierte. Wo Politiker so hetzen, ist die Exekutive längst am Werk, von der Mißachtung der verfassungsmäßigen Grundrechte in Gesetzen zur Tat überzugehen. Genauer gesagt: Die Wiedererstehung des Obrigkeitsstaates, die planvoll betriebene Evolution zum autoritären Notstandsstaat bringt mehr auf Krawall gebürstete Polizeieinheiten, mehr sakrosankte Gesinnungsschnüffler und mehr auf Schikanen getrimmte Behörden hervor. Die anfallsweise Beschwörung von »Terror« in den Medien liefert die passende Begleitmusik. Die Festsetzung eines deutlich mit »Presse« kenntlich gemachten Fotoreporters wie Björn Kietzmann am vergangenen Wochenende in Berlin ist da ein Detail, das aber für eine Tendenz steht. Die ist in jW Thema, und die, die sich gegen sie stemmen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2011, Seite 16, Aktion

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!