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Bundesanwalt sagt im RAF-Prozeß aus

Stuttgart. Bundesanwalt Rainer Griesbaum hat im Prozeß gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback von 1977 bestritten, daß die Angeklagte von Geheimdiensten vor Strafverfolgung geschützt worden sei. Er habe »keine Anhaltspunkte« dafür, »daß der Verfassungsschutz da irgendwie manipulativ mitgemischt hat«, sagte Griesbaum am Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Becker wurde wegen einer Schießerei bei ihrer Festnahme 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 begnadigt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2011, Seite 2, Inland

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