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Aus: Ausgabe vom 27.05.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Zivilklausel gegen Rüstungsforschung

Eine Klausel im Rechtswesen ist eine genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder Gesetzen, die aus einer Bedingung oder Option besteht. Im vorliegenden Fall geht es um die gesetzliche Bedingung, daß die Forschung ausschließlich friedlichen (zivilen) Zwecken dient und demzufolge militärische Forschung oder zivilmilitärische Forschung (dual use) ausgeschlossen ist.

An der Technischen Universität Braunschweig (Pockelsstraße 11, Haus der Wissenschaft) findet vom 27. bis 29. Mai die Konferenz »Nein zur Militarisierung von Forschung und Lehre– Ja zur Zivilklausel« statt. Weltweit arbeiten 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen im Rüstungsforschungsbereich. 100 bis 120 Milliarden US-Dollar werden jährlich in Forschung und Entwicklung investiert, davon 25 Milliarden im »public sector« – in der BRD sind es fünf bis sieben Milliarden Euro. 90 Prozent der Ausgaben werden in den sogenannten entwickelten Ländern ausgegeben, zwei Drittel davon in den USA und Rußland. 50 Prozent der US-Ingenieure werden vom Pentagon finanziert. 61 Prozent aller US-Forschungsausgaben haben militärische Zwecke (dual use).

Beispiele für Rüstungsforschung an Universitäten in Deutschland:

– Die Universität Freiburg macht Werbung für die Freiburger Waffenfirma LITEF und läßt sich von ihr sponsern. Der zum US-Konzern Northrop Grumman gehörende Betrieb rüstet das Aufklärungsflugzeug Tornado ECR aus.


– An der Freien Universität Berlin gibt es den Sonderforschungsbereich 700: Im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums wurde hier eine Studie zu Afghanistan erstellt.

– An der Universität Karlsruhe konnte das Militärforschungsprogramm »Cognitive Radio« aufgedeckt werden. Es handelt sich um ein rechnergestütztes Breitbandkommunikationssystem für multinationale Interventionstruppen und für unbemannte »kognitive« Landfahrzeuge.

– Von 2001 bis 2004 wurde wehrmedizinische Forschung an der Uni Düsseldorf finanziert.

(jW)

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