27.05.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Hintergrund: Zivilklausel gegen Rüstungsforschung
Eine Klausel im Rechtswesen ist eine genau definierte
Einzelbestimmung in Vertragswerken oder Gesetzen, die aus einer
Bedingung oder Option besteht. Im vorliegenden Fall geht es um die
gesetzliche Bedingung, daß die Forschung ausschließlich
friedlichen (zivilen) Zwecken dient und demzufolge
militärische Forschung oder zivilmilitärische Forschung
(dual use) ausgeschlossen ist.
An der Technischen Universität Braunschweig
(Pockelsstraße 11, Haus der Wissenschaft) findet vom 27. bis
29. Mai die Konferenz »Nein zur Militarisierung von Forschung
und Lehre– Ja zur Zivilklausel« statt. Weltweit
arbeiten 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen im
Rüstungsforschungsbereich. 100 bis 120 Milliarden US-Dollar
werden jährlich in Forschung und Entwicklung investiert, davon
25 Milliarden im »public sector« – in der BRD
sind es fünf bis sieben Milliarden Euro. 90 Prozent der
Ausgaben werden in den sogenannten entwickelten Ländern
ausgegeben, zwei Drittel davon in den USA und Rußland. 50
Prozent der US-Ingenieure werden vom Pentagon finanziert. 61
Prozent aller US-Forschungsausgaben haben militärische Zwecke
(dual use).
Beispiele für Rüstungsforschung an Universitäten in
Deutschland:
– Die Universität Freiburg macht Werbung für die
Freiburger Waffenfirma LITEF und läßt sich von ihr
sponsern. Der zum US-Konzern Northrop Grumman gehörende
Betrieb rüstet das Aufklärungsflugzeug Tornado ECR
aus.
– An der Freien Universität Berlin gibt es den
Sonderforschungsbereich 700: Im Auftrag des
Bundesverteidigungsministeriums wurde hier eine Studie zu
Afghanistan erstellt.
– An der Universität Karlsruhe konnte das
Militärforschungsprogramm »Cognitive Radio«
aufgedeckt werden. Es handelt sich um ein rechnergestütztes
Breitbandkommunikationssystem für multinationale
Interventionstruppen und für unbemannte
»kognitive« Landfahrzeuge.
– Von 2001 bis 2004 wurde wehrmedizinische Forschung an der
Uni Düsseldorf finanziert.
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/164552.hintergrund-zivilklausel-gegen-rüstungsforschung.html