-
09.05.2011
- → Inland
Ministerin lehnt Verbotsantrag ab
Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hält nichts von einem erneuten Verbotsantrag gegen die NPD.
»Solange sich an der Haltung der Innenminister in der
V-Leute-Frage nichts geändert hat, stünde ein erneutes
Verbotsverfahren auf sehr wackligen Füßen«, sagte
die FDP-Politikerin der Super Illu in einem am Sonntag
veröffentlichten Interview. Sollte ein Verbotsantrag noch
einmal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wäre das
für die NPD »wie ein Gütesiegel«.
Das erste Verbotsverfahren war 2003 vor den Karlsruher Richtern wegen der hohen Zahl von V-Leuten in der NPD gescheitert. Erst vor wenigen Tagen hatte die SPD ein neues Verfahren gefordert.
(dapd/jW)
Das erste Verbotsverfahren war 2003 vor den Karlsruher Richtern wegen der hohen Zahl von V-Leuten in der NPD gescheitert. Erst vor wenigen Tagen hatte die SPD ein neues Verfahren gefordert.
(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
