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In Paaren und in Scharen
Alles muß raus: junge Welt bestellen und verteilen!
Wie in diesem guten Beispiel folgten auch heute weitere Leserinnen und Leser unserem Aufruf. Die Anzahl der georderten Verteilexemplare für die Ostermärsche und zum 1. Mai schnellte um mehr als 2000 Zeitungen nach oben. Und noch viele unserer Unterstützerinnen und Unterstützer sollen bundesweit dazu beitragen, die junge Welt bekannter zu machen - egal ob einzeln, paarweise oder mit der WG.
Alles muß raus: junge Welt bestellen und
verteilen!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
