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Verfassungsgericht rügt Haftbedingungen

Karlsruhe/Köln. Die Unterbringung von Strafgefangenen in sehr kleinen Zellen ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Betroffenen Häftlingen, die in solchen Fällen finanzielle Hilfe für eine Klage brauchen, stehe Prozeßkostenhilfe zu, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Damit gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen statt. Der Mann saß im Jahr 2007 über 150 Tage mit einem Mitgefangenen in einer acht Quadratmeter großen Zelle, in der die Toilette nur durch eine Holzwand abgetrennt war. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 2, Inland

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