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Gössners Bespitzelung war verfassungswidrig

Bremen. Die fast vierzigjährige Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war von Anfang an rechtswidrig. Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben Gössners am Donnerstag entschieden. Wie der stellvertretende Richter am Bremischen Staatsgerichtshof weiter mitteilte, ist ihm auch das Recht auf Einsicht in seine Akte zugesprochen worden.Der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte wurde von 1970 bis 2008 vom Verfassungsschutz beobachtet. Ihm wurden berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich linksextremistischen und »linksextremistisch beeinflußten« Gruppen und Presseorganen zur Last gelegt. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2011, Seite 1, Inland

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