Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 19.01.2011, Seite 4 / Inland

Linke: 392 Euro ALG-II-Minimum

Berlin. Für eine verfassungsgemäße Hartz-IV-Neuregelung ist nach Auffassung der Linksfraktion im Bundestag eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 33 Euro erforderlich. Deren Parlamentarische Geschäftsführerin, Dagmar Enkelmann, verwies am Dienstag in Berlin auf eine entsprechende Berechnung des Statistischen Bundesamtes, die von ihrer Fraktion in Auftrag gegeben worden war. Demnach müßte der Regelsatz bei 392 Euro liegen, wenn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt würde, Haushalte aus der Bezugsgruppe herauszurechnen, deren Einkommen unterhalb der Hartz-IV-Leistungen einschließlich Unterkunftskosten liegt. Die Regierung will den Regelsatz von derzeit 359 Euro um fünf Euro erhöhen. Am heutigen Mittwoch kommt im Bundesrat erstmals offiziell der Vermittlungsausschuß zusammen, nachdem die Länderkammer das neue Hartz-IV-Gesetz vor Weihnachten abgelehnt hatte. (dapd/jW)