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Immunitätsgesetz teilweise aufgehoben

Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat das Immunitätsgesetz, das Ministerpräsident Silvio Berlusconi vor Strafverfolgung schützte, teilweise aufgehoben. Wie die Nachrichtenagentur Ansa und lokale Medien am Donnerstag berichteten, einigten sich die 15 Richter auf einen Kompromiß. Richter müssen fortan von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob Berlusconi erscheinen muß oder nicht. Demnach schränkten die Verfassungsrichter den Anwendungsbereich der Norm ein und setzten die Regelung aus, wonach Berlusconi sich generell nicht vor Gericht zu verantworten braucht. Wegen der bisherigen Regelung liegen derzeit zwei Verfahren gegen Berlusconi auf Eis. In einem Fall geht es um mutmaßliche Steuerhinterziehung, im anderen Fall um den Vorwurf der Bestechung. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.01.2011, Seite 1, Ausland

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