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Einzelfallgesetze verfassungswidrig

Berlin. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hält die von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossene Reform der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das Gesetz sei beschlossen worden, um Menschen weiterhin in geschlossenen Einrichtungen unterbringen zu können, die aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müßten. »Solche Einzelfallgesetze sind vom Grundgesetz ausdrücklich verboten«, sagte von der Aue der Berliner Morgenpost (Sonntagausgabe). Es sei außerdem zweifelhaft, »ob eine Freiheitsentziehung wegen einer psychischen Störung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist«. Die Bundesregierung hatte den Begriff der psychischen Störung neu in das Gesetz aufgenommen, um zu erreichen, daß gefährliche Straftäter, die nach dem Beschluß des EGMR freigelassen werden müssen, weiterhin eingesperrt werden können.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.01.2011, Seite 4, Inland

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