Aus: Ausgabe vom 10.12.2010, Seite 4	/ Inland
Haft für Funktionär der DHKP/C
										Düsseldorf. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung und Verabredung zum Totschlag muss ein
Deutsch-Türke für zwei Jahre und neun Monate ins
Gefängnis. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG)
folgte damit in seinem Urteil den Forderungen von
Bundesanwaltschaft und Verteidigung, wie ein Gerichtssprecher am
Donnerstag sagte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die
Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, von August 1997 bis
Februar 1998 der Leitung der auch in Deutschland agierenden
türkischen marxistisch/leninistischen Undergrundorganisation
DHKP-C angehört zu haben und zwar als Funktionär in
Duisburg. Er soll sich zudem an zwei gescheiterten
Brandanschlägen auf türkische Banken in Duisburg und
Köln beteiligt haben. (dapd/jW)				
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