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Arbeitsrecht: Jugendarbeitsschutz

Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Union und FDP haben im Koalitionsvertrag erklärt, daß sie eine »Flexibilisierung« des Jugendarbeitsschutzgesetzes anstreben. Darauf hatte vor allem der Hotel- und Gaststättenverband gedrängt. Mit den Argumenten zu diesem Thema beschäftigt sich ein Beitrag von Dirk Neumann in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Dem Vorwurf der Unternehmer, das Gesetz führe zu »Ausbildungshemmnissen«, hält der Autor die Tatsache entgegen, daß Jugendliche am Arbeitsplatz deutlich höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. So ist beispielsweise für bis zu 24jährige die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei der Arbeit mit 5,22 Prozent mehr als doppelt so hoch als bei älteren Beschäftigten. Schutzmaßnahmen, wie das Verbot von Nachtarbeit, sind die Konsequenz aus dieser Erkenntnis.

In der Praxis sind die Arbeitsbedingungen Jugendlicher oftmals miserabel – das dokumentieren die Ausbildungsreporte des DGB regelmäßig. Dennoch kommen Gesetzesverstöße selten zur Anzeige. In den Jahren 2008 und 2009 wurden lediglich vier Fälle schwerer Verstöße zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Zugleich gab es in vier Bundesländern lediglich 56 Fälle, die mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet wurden. Wenn also Handlungsbedarf besteht, dann bei der Erfassung und Verfolgung von Verstößen.


(jW)

Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder, Erscheinungsweise: monatlich, Bezug und Probeabo: www.aib-web.de
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2010, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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