Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und
Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle vorab
über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen
im Arbeitsrecht.
Union und FDP haben im Koalitionsvertrag erklärt, daß
sie eine »Flexibilisierung« des
Jugendarbeitsschutzgesetzes anstreben. Darauf hatte vor allem der
Hotel- und Gaststättenverband gedrängt. Mit den
Argumenten zu diesem Thema beschäftigt sich ein Beitrag von
Dirk Neumann in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb. Dem Vorwurf der Unternehmer, das Gesetz
führe zu »Ausbildungshemmnissen«, hält der
Autor die Tatsache entgegen, daß Jugendliche am Arbeitsplatz
deutlich höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. So ist
beispielsweise für bis zu 24jährige die
Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei der Arbeit mit 5,22 Prozent
mehr als doppelt so hoch als bei älteren Beschäftigten.
Schutzmaßnahmen, wie das Verbot von Nachtarbeit, sind die
Konsequenz aus dieser Erkenntnis.
In der Praxis sind die Arbeitsbedingungen Jugendlicher oftmals
miserabel – das dokumentieren die Ausbildungsreporte des DGB
regelmäßig. Dennoch kommen Gesetzesverstöße
selten zur Anzeige. In den Jahren 2008 und 2009 wurden lediglich
vier Fälle schwerer Verstöße zur Strafverfolgung an
die Staatsanwaltschaft übergeben. Zugleich gab es in vier
Bundesländern lediglich 56 Fälle, die mit Verwarnungen
oder Bußgeldern geahndet wurden. Wenn also Handlungsbedarf
besteht, dann bei der Erfassung und Verfolgung von
Verstößen.
(jW)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für
Betriebsratsmitglieder, Erscheinungsweise: monatlich, Bezug und
Probeabo: www.aib-web.de