-
11.11.2010
- → Ausland
Paris: Rentengesetz weiter in Kritik
Von Hans-Georg Hermann, Paris
Paris. Die Billigung des neuen Rentengesetzes durch den
französischen Verfassungsrat am Dienstag ist auf Kritik
gestoßen. Die Vorsitzende der Sozialistischen Partei, Martin
Aubry, betonte am Mittwoch, daß der Verfassungsrat lediglich
ein »rein juristisches Urteil« abgegeben habe.
»Das wird die politische Linke nicht davon abhalten, das
Sarkozy-Gesetz in seiner ganzen Ungerechtigkeit und – was die
Rentenkassen anbetrifft – mangelnden Wirksamkeit zu
kritisieren«, sagte Aubry.
Die Franzosen müssen sich mindestens bis zur kommenden Präsidentschaftswahl in eineinhalb Jahren auf eine längere Lebensarbeitszeit und eine deutlich spätere Rentenzahlung einstellen.
Die Gewerkschaften CGT und CFDT kündigten an, den Kampf gegen die Politik der Regierung fortsetzen zu wollen. In einer Erklärung beider Dachverbände hieß es, »die Arbeiter würden zu Recht böse sein, wenn wir jetzt davon ausgingen, daß die Suppe gegessen ist.« Noch in diesem Monat wollen sie den Widerstand gegen das Gegensatz reorganisieren. Geplant sind neue Streiks und Straßenkundgebungen.
Die Franzosen müssen sich mindestens bis zur kommenden Präsidentschaftswahl in eineinhalb Jahren auf eine längere Lebensarbeitszeit und eine deutlich spätere Rentenzahlung einstellen.
Anzeige
Die Gewerkschaften CGT und CFDT kündigten an, den Kampf gegen die Politik der Regierung fortsetzen zu wollen. In einer Erklärung beider Dachverbände hieß es, »die Arbeiter würden zu Recht böse sein, wenn wir jetzt davon ausgingen, daß die Suppe gegessen ist.« Noch in diesem Monat wollen sie den Widerstand gegen das Gegensatz reorganisieren. Geplant sind neue Streiks und Straßenkundgebungen.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland