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Gericht billigt Sicherungsverwahrung

Strasbourg. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg hat die Klage eines jetzt 65jährigen Mannes gegen seine gerichtlich angeordnete Sicherungsverwahrung abgewiesen. Der mehrfach vorbestrafte Mann war 1995 vom Landgericht Köln wegen Bandendiebstahls zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gleichzeitig wurde wegen Rückfallgefahr Sicherungsverwahrung verhängt. Anders als bei der rückwirkenden Verlängerung von Sicherheitsverwahrung, die das Gericht mehrfach bemängelt hatte, seien in diesem Fall die Menschenrechtsnormen eingehalten worden, urteilten die Richter. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2010, Seite 2, Inland

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