-
22.10.2010
- → Inland
Gericht billigt Sicherungsverwahrung
Strasbourg. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg hat die
Klage eines jetzt 65jährigen Mannes gegen seine gerichtlich
angeordnete Sicherungsverwahrung abgewiesen. Der mehrfach
vorbestrafte Mann war 1995 vom Landgericht Köln wegen
Bandendiebstahls zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Gleichzeitig wurde wegen Rückfallgefahr Sicherungsverwahrung
verhängt. Anders als bei der rückwirkenden
Verlängerung von Sicherheitsverwahrung, die das Gericht
mehrfach bemängelt hatte, seien in diesem Fall die
Menschenrechtsnormen eingehalten worden, urteilten die Richter.
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland