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30.07.2010

Kühne Anklage

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung am Donnerstag die Anklage gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker: Die Mordanklage gegen Verena Becker ist kühn, weil sie von den in der Anklageschrift aufgeführten Beweismitteln nicht getragen wird. An keiner Stelle wird dargelegt, welcher konkrete Tatbeitrag der Ex-Terroristin angelastet wird. Die Bundesanwaltschaft weicht auf die mental...

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