30.07.2010
Kühne Anklage
Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung am
Donnerstag die Anklage gegen das frühere RAF-Mitglied Verena
Becker:
Die Mordanklage gegen Verena Becker ist kühn, weil sie von den
in der Anklageschrift aufgeführten Beweismitteln nicht
getragen wird. An keiner Stelle wird dargelegt, welcher konkrete
Tatbeitrag der Ex-Terroristin angelastet wird. Die
Bundesanwaltschaft weicht auf die mental...
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