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Es darf weiter geblitzt werden

Karlsruhe. Fotoaufnahmen von Verkehrssündern durch sogenannte Blitzer verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Ein zu schnell gefahrener Verkehrsteilnehmer wollte mit einer entsprechenden Klage wegen unerlaubten Fotografierens um eine Geldbuße von 135 Euro herumkommen – er scheiterte jetzt aber in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Kammer in Karlsruhe entschied am Dienstag einstimmig, daß der »Blitzer« keine Persönlichkeitsrechte verletze. Richtig sei zwar, daß sich der Verkehrssünder nicht mit der Bildaufnahme einverstanden erklärt habe, auf der er als Fahrer identifiziert wurde. Das ungenehmigte Fotografieren sei aber im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit erlaubt. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2010, Seite 5, Inland

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