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Kein Verfahren wegen Sitzblockade
Berlin. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD)
muß wegen seiner Sitzblockade gegen Neonazis am 1. Mai nicht
mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Verfahren werde
»wegen geringer Schuld« eingestellt, teilte die
Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Da eine Sitzblockade
nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gewalt
zu bewerten sei, liege der Anfangsverdacht einer Nötigung
nicht vor, hieß es weiter.
Am 1. Mai hatten Tausende Demonstranten friedlich einen Neonaziaufmarsch in Berlin blockiert. Thierse hatte sich an den Protesten beteiligt. (apn/jW)
Am 1. Mai hatten Tausende Demonstranten friedlich einen Neonaziaufmarsch in Berlin blockiert. Thierse hatte sich an den Protesten beteiligt. (apn/jW)
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