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Kein Verfahren wegen Sitzblockade

Berlin. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) muß wegen seiner Sitzblockade gegen Neonazis am 1. Mai nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Verfahren werde »wegen geringer Schuld« eingestellt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Da eine Sitzblockade nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gewalt zu bewerten sei, liege der Anfangsverdacht einer Nötigung nicht vor, hieß es weiter.

Am 1. Mai hatten Tausende Demonstranten friedlich einen Neonaziaufmarsch in Berlin blockiert. Thierse hatte sich an den Protesten beteiligt. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.05.2010, Seite 5, Inland

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