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Aus: Ausgabe vom 11.03.2010, Seite 2 / Inland

Arbeitslose müssen Zusatzbeitrag zahlen

Berlin. »Hartz IV«-Bezieher können in Härtefällen trotz Zusatzbeitrags bei ihrer angestammten Krankenkasse bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte am Mittwoch in Nürnberg mit, daß Langzeitarbeitslosen der Zusatzbeitrag erstattet werden kann, wenn ihnen durch einen Kassenwechsel medizinische Nachteile entstünden. Dies wäre den Angaben zufolge der Fall, wenn durch den Wechsel eine schon begonnene Dauerbehandlung abgebrochen werden müßte oder die Kasse bereits Leistungen wie eine Rehamaßnahme oder Kur bewilligt hat. Grundsätzlich müssen »Hartz IV«-Bezieher den Zusatzbeitrag jedoch selbst zahlen oder in eine der Kassen wechseln, die noch keinen verlangt.

(ddp/jW)