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Freispruch für »scharf links«

Krefeld. Das Amtsgericht Krefeld hat eine Verleumdungsklage gegen die Betreiberin des Webportals »scharf links« abgewiesen. Geklagt hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Die Richter sahen sich durch die Veröffentlichung eines kritischen Prozeßberichts verunglimpft und forderten von der verantworlichen Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich 12000 Euro Schadensersatz. Dagegen hatte die Journalistin Widerspruch eingelegt. Eine Verleumdung im Sinne der Anklage liege erst dann vor, wenn die verantwortliche Redakteurin wissentlich falsche Aussagen verbreitet hätte, so der Anwalt der Redakteurin. Dem folgte am Ende auch die Staatsanwaltschaft und plädierte für Freispruch. (co/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2010, Seite 5, Inland

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