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Karlsruhe untersagt Abschiebung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines eri­treischen Flüchtlings nach Griechenland auf Grundlage des sogenannten Dublin-Abkommens gestoppt. Das Gericht will nach eigenen Angaben vom Mittwoch an diesem und bislang fünf weiteren Fällen unter anderem prüfen, ob Abschiebungen ohne Rechtsschutz der Betroffenen in einen EU-Staat auch dann möglich sind, wenn dort für die Asylbewerber »bedrohliche rechtliche Defizite« herrschen. Ein Urteil werde bis zum Sommer 2010 angestrebt. Der Eritreer sollte ohne weitere Prüfung nach Griechenland abgeschoben werden, weil er dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2009, Seite 2, Inland

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