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Sorgerechtsurteil ­begrüßt

Berlin/Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einer am Donnerstag in Strasbourg veröffentlichten Entscheidung die Rechte unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Vater aus Pulheim bei Köln recht, der das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter verlangt und vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Sie sehen im deutschen Familienrecht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. In Deutschland steht unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame »Sorgeerklärung« abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VaMV) begrüßte das Urteil, verwies aber auch darauf, daß das Problem der meisten Trennungskinder im Alltag darin bestehe, daß die meisten von ihren Kindern getrennt lebenden Väter das bestehende Umgangsrecht nicht oder nur selten wahrnehmen.
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(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 15, Feminismus

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