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Fremde Federn
Gewerkschaften in den Medien
Das Papier liefert ein Muster dafür, wie der Komplex aus Medien und Politik in der Bundesrepublik mit dem Thema »Gewerkschaften« umgeht. Solange es geht, wird so getan, als gäbe es die größten Organisationen der Lohnabhängigen nicht, kommen sie in den Medien nicht vor. Melden sie sich zu Wort, gerät das auf die hinteren Seiten der Zeitungen. Rufen sie zum Streik auf, beginnt die Unisono-Presse eine Hetzkampagne. Motto: Die Gewerkschaften zerstören die deutsche Wettbewerbsfähigkeit, und überhaupt gibt es sie nur wegen zu viel Sozialneid.
Die junge Welt entwirft konsequent ein Gegenbild von dem, was in dieser Gesellschaft wichtig ist und was nicht. Für wichtig halten wir z. B. alles, was sich um Arbeit oder Arbeitslosigkeit, also um die Existenzbasis der übergroßen Mehrheit in diesem Land dreht. Wenn daher der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber für die Tarifrunde 2010 eine zurückhaltende Lohnpolitik ankündigt, der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske aber eine andere Haltung erkennen läßt, dann findet das in jW seinen gebührenden Platz in Kommentaren und größeren Artikeln. Andere berichten selbstverständlich auch über solch unterschiedliche Strategien, liefern aber auch die Munition, mit der im Konfliktfall gekämpft werden soll. So vermeldete das Handelsblatt nach der Bsirske-Äußerung: »Staatsdiener profitieren in der Krise«. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes profitierten als Konsumenten nicht nur von der niedrigen Inflation, sie hätten nämlich anders als »Industriearbeitnehmer (...) auch kaum mit Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit zu tun«. So rasch solidarisieren sich die Zentralorgane des deutschen Großkapitals mit einigen »Arbeitnehmern«, wenn die keine übermäßigen Ansprüche stellen. Wobei jeder Anspruch ein übermäßiger ist, es sei denn, es handele sich um einen »Bonus« für Pleite-Bankster. Das Signal für die bevorstehenden Tarifverhandlungen ist gegeben: spalten. Wir sind für solidarisieren.
Verlag und Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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