4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 21.10.2009, Seite 2 / Inland

Bewährungsstrafe für Gammelfleischhändler

Deggendorf. Weil er jahrelang tonnenweise Gammelfleisch verkaufte, hat das Landgericht Deggendorf einen niederbayerischen Metzger am Dienstag zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Zudem bleibt ein bereits verhängtes Berufsverbot in Kraft. Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten. »Spezialität« des Metzgers war die Verarbeitung von teilweise über zwei Jahre überlagertem Fleisch zu Sauerbraten. Teilweise wurde das nach Einschätzung des Gerichts gesundheitsgefährdende Gammelfleisch verzehrt.(AP/jW)