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Lektion 12: Informationsgesellschaft
Literatur aus dem jW-Shop: Hartz u.a: Inszenierte Konflikte – Inszenierter Konsens; Werneke (Hg.): Funk & Fernsehen für alle; Jäger/Jäger (Hg.): Medien im Krieg; Schröder/Schröder: Die Online-Durchsuchung; Cockshott, W. Paul/Cottrell, Allin: Alternativen aus dem Rechner
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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