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Aus: Ausgabe vom 26.08.2009, Seite 12 / Feuilleton

Michael Jackson (1)

Los Angeles. Der Tod Michael Jacksons geht nach Angaben der Gerichtsmedizin auf einen Medikamentencocktail zurück und wird als Tötungsdelikt gewertet. Im Blut des Popstars seien das starke Narkotikum Propofol, zwei Beruhigungsmittel sowie weitere Medikamente nachgewiesen worden, sagte ein Behördenvertreter am Dienstag. An dieser Kombination sei Jackson verstorben. Damit werden Ermittlungen wegen Totschlags gegen Jacksons Leibarzt Conrad Murray immer wahrscheinlicher. Murray hat zugegeben, dem Popstar kurz vor dessen Tod am 25. Juni Propofol sowie mehrere Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Aus Gerichtsunterlagen, die am Montag in Houston veröffentlicht wurden, geht hervor, daß der Arzt seinem prominenten Patienten schon etwa sechs Wochen lang ein Betäubungsmittel gegen Schlaflosigkeit gegeben hatte. Den Autopsiebericht Jacksons hat die Gerichtsmedizin bislang nicht veröffentlicht.

Die Dosis von zunächst 50 Milligramm Propofol pro Nacht reduzierte Murray nach eigenen Angaben um die Hälfte, weil Jackson abhängig zu werden drohte. Dafür habe er das Anästhetikum mit den beiden Beruhigungsmitteln Lorazepam und Midazolam ergänzt. Am Tag vor Jacksons Tod habe er das Propofol weggelassen, sagte Murray den Ermittlern. Am Morgen des 25. Juni habe er zunächst mit Valium und einer Reihe anderer Medikamente versucht, Jackson zum Einschlafen zu verhelfen. Dann habe er dem wiederholten Drängen des Popstars nachgegeben und ihm 25 Milligramm Propofol verabreicht. Schließlich sei Jackson eingeschlafen. Nach zehn Minuten verließ Murray der eidesstattlichen Erklärung zufolge das Zimmer. Als er zwei Minuten später zurückgekehrt sei, habe Jackson nicht mehr geatmet.

Murrays Anwalt Edward Chernoff erklärte, bei der zeitlichen Abfolge handele es sich lediglich um eine »Theorie der Polizei«. Der Mediziner habe niemals erklärt, daß er Jackson um 11 Uhr leblos aufgefunden habe. Er werde sich zum Autopsiebericht äußern, sobald dieser vorliege, erklärte Chernoff auf seiner Website.

(AP/jW)

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