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Fall »Emmely«: Revision zugelassen

Berlin/Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag einer Beschwerde der als Emmely bekannt gewordenen Kassiererin Barbara E. stattgegeben. Damit kann sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 doch Revision einlegen. E. war im Februar 2008 nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit von der Kaiser’s Tengelmann AG fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll (siehe auch jW vom Dienstag, Seite 3).

Das LAG hatte die Kündigungsschutzklage der 51jährigen abgewiesen und eine Revision gegen dieses Urteil für unzulässig erklärt. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen E. ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet wird. Sie soll vor Gericht ehemalige Kollegen zu Unrecht belastet haben.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2009, Seite 1, Inland

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