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Agrarsubventionen sind nicht geheim

Koblenz. Informationen über die Empfänger von Agrarsubventionen sowie die Höhe der Zahlungen dürfen verbreitet werden. Dies entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in einem am Montag in Koblenz veröffentlichten Beschluß. Damit scheiterte ein Landwirt mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung der Angaben. Die Richter sagten zur Begründung, die Bekanntgabe der Informationen sei sozusagen Geschäftsgrundlage der Förderungsbewilligung. Das deutsche Recht setze hier europäisches Recht um. Über die Veröffentlichung sei der Landwirt in einem Informationsblatt, das dem Förderantrag beilag, aufgeklärt worden. Da er den Antrag unterschrieben sowie später den Bewilligungsbescheid und die Subventionen vorbehaltlos entgegengenommen habe, habe er freiwillig auf den Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2009, Seite 1, Kapital & Arbeit

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