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Lesetips

Petition zu »Emmely«

Das Urteil gegen »Emmely«, die für die angebliche Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassene Kaiser’s-Kassiererin, hat hohe Wellen geschlagen. Ein Beitrag von Georg Sattler im aktuellen Express beschäftigt sich damit, wie die öffentliche Empörung für eine Änderung der rechtlichen Grundlagen dieser Gerichtsentscheidung genutzt werden kann.

Die Kritik an dem Urteil konzentriert sich auf zwei Aspekte: zum einen auf die Frage der Unverhältnismäßigkeit, zum anderen auf die der Verdachtskündigung. Letzteres bedeutet eine eklatante Ungleichbehandlung: Während in jedem Strafprozeß der Grundsatz »in dubio pro reo«, im Zweifel für den Angeklagten gilt, ist dieser im Einzelhandel bei Entlassungen wegen Diebstahlsverdacht außer Kraft gesetzt. Obwohl die Tat – wie bei »Emmely« und in vielen anderen Fällen – nicht bewiesen ist, kann auf bloßen Verdacht hin gekündigt werden.

Bedeutend ist, daß sich beides – die Unverhältnismäßigkeit und die Verdachtskündigung – per »Richterrecht« etabliert hat, also nicht durch vom Bundestag erlassene Gesetze, sondern aufgrund von Entscheidungen der Gerichte. Da eine Änderung der Rechtsprechung nicht zu erwarten ist, führt der Weg zu einer Änderung dieser Praxis über die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Eben dies will das Komitee »Solidarität mit Emmely« durch eine Onlinepetition beim Bundestag erreichen. Dem Komitee geht es mit der Initiative darum, »darauf hinzuweisen, daß Veränderungsbedarf besteht, somit das Thema den Wahl- und Sonntagsreden zu entziehen und wenigstens arbeitsrechtliche Aspekte der Frage sozialer Gerechtigkeit in der Diskussion zu halten: die öffentliche Petition als Kampagneninstrument«.
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www.1euro30.de

Express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Nr. 5/2009, 16 Seiten 3,50 Euro

Kreative Kostensenkung

»Kreativ durch die Krise«: So titelt ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der von der Hans- Böckler-Stiftung herausgegebenen Zeitschrift Mitbestimmung, der die Betriebsräte angesichts der Wirtschaftsflaute zu »proaktiver Arbeit« auffordert. Soll heißen: Die Beschäftigtenvertreter sollen »ihren« Standort durch Beiträge zur Kosteneinsparung, Prozeßoptimierung sowie die Suche nach neuen Produkten stärken. Auf das Problem, daß eine derartige Politik die Probleme lediglich auf andere Belegschaften verlagert, kommt der Autor nicht zu sprechen. (jW)

Mitbestimmung. Das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 6/2009, 74 Seiten. Jahresabo: 50 Euro. www.magazinmitbestimmung.de
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2009, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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