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16.05.2009
- → Geschichte
Anno … 21. Woche
1934, 19. Mai: Militär-faschistischer Staatsstreich in
Bulga-rien – Der mit der Weltwirtschaftskrise gebildete
bürgerliche »Volksblock« verliert an politischem
Einfluß. Die Militärliga der Offiziere und der ebenfalls
aus oppositionellen Militärs, aber auch Intellektuellen
zusammengesetzte Sweno-Bund nutzen die Gelegenheit und putschen.
Verfassung und Gemeindeselbstverwaltung werden außer Kraft
gesetzt, die Presse zensiert, die KP verfolgt.
1939, 22. Mai: Der »Stahlpakt« zwischen Nazideutschland und den italienischen Faschisten wird unterzeichnet. Der Pakt sieht eine enge militärische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Fall eines Angriffskrieges vor. Mit ihm verpflichtet Hitler das zögernde Italien für seinen geplanten Krieg und schafft so die Grundlage für den deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939. Die kommunistischen Parteien beider Länder rufen zum Protest dagegen auf.
1949, 23. Mai–20. Juni: Außenministerkonferenz der vier Mächte in Paris über die Deutschland- und Berlin-Frage. Obwohl in der Deutschland-Frage keine Annäherung erreicht wird, werden die Besatzungsbehörden mit der Erweiterung des Handels und Maßnahmen zur Erleichterung des Reise- und Güterverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands beauftragt, so daß die Konferenz insgesamt eine gewisse Entspannung bringt.
1949, 23. Mai: Das Grundgesetz der BRD wird unterzeichnet und verkündet. Der KPD-Vorsitzende Max Reimann erklärt dazu: »Wir Kommunisten versagen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dem Gesetz unsere Stimme. Die Gesetzgeber aber werden im Verlaufe ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.«
1939, 22. Mai: Der »Stahlpakt« zwischen Nazideutschland und den italienischen Faschisten wird unterzeichnet. Der Pakt sieht eine enge militärische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Fall eines Angriffskrieges vor. Mit ihm verpflichtet Hitler das zögernde Italien für seinen geplanten Krieg und schafft so die Grundlage für den deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939. Die kommunistischen Parteien beider Länder rufen zum Protest dagegen auf.
1949, 23. Mai–20. Juni: Außenministerkonferenz der vier Mächte in Paris über die Deutschland- und Berlin-Frage. Obwohl in der Deutschland-Frage keine Annäherung erreicht wird, werden die Besatzungsbehörden mit der Erweiterung des Handels und Maßnahmen zur Erleichterung des Reise- und Güterverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands beauftragt, so daß die Konferenz insgesamt eine gewisse Entspannung bringt.
1949, 23. Mai: Das Grundgesetz der BRD wird unterzeichnet und verkündet. Der KPD-Vorsitzende Max Reimann erklärt dazu: »Wir Kommunisten versagen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dem Gesetz unsere Stimme. Die Gesetzgeber aber werden im Verlaufe ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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