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Gesetzentwurf zu »Beschneidung«

Berlin/Tübingen. Am Donnerstag beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung. Der entsprechende Gruppenantrag wird von 91 Parlamentariern unterstützt. Er sieht vor, daß die weibliche Genitalverstümmelung generell als schwere Körperverletzung geahndet wird.

Die Tübinger Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) begrüßte die Initiative und wies darauf hin, daß diese »schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw. gefährlichen Körperverletzung« falle. Als schwere Körperverletzung könne sie bislang nur in Ausnahmefällen geahndet werden. Die Betroffenen, so TdF in einer Presseerklärung vom Mittwoch, »leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden«.
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Der Gesetzentwurf sieht auch vor, daß die Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Damit haben sie wie Opfer von sexuellem Mißbrauch die Möglichkeit, als Erwachsene Anzeige gegen die Täterinnen zu erstatten. Außerdem soll Genitalverstümmelung in den Katalog der »Auslandsstraftaten« aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, daß Eingriffe, die außerhalb der Bundesrepublik durchgeführt wurden, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es sich um ein in der BRD lebendes Mädchen handelt.(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2009, Seite 15, Feminismus

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