-
15.05.2009
- → Feminismus
Gesetzentwurf zu »Beschneidung«
Berlin/Tübingen. Am Donnerstag beriet der Bundestag in erster
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung. Der
entsprechende Gruppenantrag wird von 91 Parlamentariern
unterstützt. Er sieht vor, daß die weibliche
Genitalverstümmelung generell als schwere
Körperverletzung geahndet wird.
Die Tübinger Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) begrüßte die Initiative und wies darauf hin, daß diese »schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw. gefährlichen Körperverletzung« falle. Als schwere Körperverletzung könne sie bislang nur in Ausnahmefällen geahndet werden. Die Betroffenen, so TdF in einer Presseerklärung vom Mittwoch, »leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden«.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, daß die Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Damit haben sie wie Opfer von sexuellem Mißbrauch die Möglichkeit, als Erwachsene Anzeige gegen die Täterinnen zu erstatten. Außerdem soll Genitalverstümmelung in den Katalog der »Auslandsstraftaten« aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, daß Eingriffe, die außerhalb der Bundesrepublik durchgeführt wurden, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es sich um ein in der BRD lebendes Mädchen handelt.(jW)
Die Tübinger Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) begrüßte die Initiative und wies darauf hin, daß diese »schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw. gefährlichen Körperverletzung« falle. Als schwere Körperverletzung könne sie bislang nur in Ausnahmefällen geahndet werden. Die Betroffenen, so TdF in einer Presseerklärung vom Mittwoch, »leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden«.
Anzeige
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, daß die Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Damit haben sie wie Opfer von sexuellem Mißbrauch die Möglichkeit, als Erwachsene Anzeige gegen die Täterinnen zu erstatten. Außerdem soll Genitalverstümmelung in den Katalog der »Auslandsstraftaten« aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, daß Eingriffe, die außerhalb der Bundesrepublik durchgeführt wurden, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es sich um ein in der BRD lebendes Mädchen handelt.(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feminismus