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Gericht: Pfusch bei Rüstungskontrolle

München. Das Oberlandesgericht München hat dem Gesetzgeber schwere handwerkliche Fehler bei der Rüstungskontrolle vorgeworfen. Wesentliche Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts »sind mit vorrangigem europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar«, stellte der Staatsschutzsenat des Gerichts in einem am Montag veröffentlichten Beschluß fest. Deshalb ließen die Richter die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen iranischen Einkäufer von militärisch und zivil verwendbaren Gütern gar nicht erst zum Prozeß zu. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2009, Seite 5, Inland

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