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Landowsky-Urteil rechtskräftig

Karlsruhe. Die Bewährungsstrafen gegen den früheren Berliner CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky und vier weitere damalige Vorstandsmitglieder der Berlin Hyp AG wegen Untreue sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Revision der fünf Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2007. Das Gericht hatte auf Strafen von zwölf bis 18 Monaten erkannt, weil die Vorstandsmitglieder 1996 für die Vergabe eines unzureichend gesicherten Millionenkredits an das Immobilienunternehmen Aubis zum Kauf von Plattenbauten verantwortlich war. Die Affäre hatte 2001 zum Bruch der großen Koalition im Berliner Senat geführt. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 4, Inland

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