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21.02.2009
- → Inland
Berlin kritisiert Klage des Bundes
Berlin. Der Berliner Senat hat die Klage des Bundes auf
Rückerstattung von 47 Millionen Euro für
Unterkunftskosten von Langzeiterwerbslosen als unangemessen
kritisiert. Anstatt Berlin zu bestrafen, sollte der Bund
darüber nachdenken, die frühere Regelung des Landes zu
übernehmen, sagte die Sprecherin der Senatssozialverwaltung,
Anja Wollny, am Freitag der Nachrichtenagentur ddp. Generell sei es
sinnvoll, wenn Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II in Ruhe
nach Jobs suchen könnten, anstatt »massenhaft
umzuziehen«.
Der Bund hatte Ende 2008 Klage beim Bundessozialgericht gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund ist die bis Anfang 2008 geltende Regelung in der Berliner Ausführungsvorschrift Wohnen, wonach Arbeitslosengeld-II-Bezieher erst nach einem Jahr umziehen mußten, wenn die Kosten für ihre Wohnung über der vom Senat festgelegten Obergrenze lagen. Nach Kritik von Bundestag sowie Bundes- und Landesrechnungshof wurde die Frist auf sechs Monate verkürzt.
(ddp/jW)
Der Bund hatte Ende 2008 Klage beim Bundessozialgericht gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund ist die bis Anfang 2008 geltende Regelung in der Berliner Ausführungsvorschrift Wohnen, wonach Arbeitslosengeld-II-Bezieher erst nach einem Jahr umziehen mußten, wenn die Kosten für ihre Wohnung über der vom Senat festgelegten Obergrenze lagen. Nach Kritik von Bundestag sowie Bundes- und Landesrechnungshof wurde die Frist auf sechs Monate verkürzt.
(ddp/jW)
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