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11.02.2009
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Optimismus trotz abgewiesener Klage
Frankfurt/Main. Trotz der am Dienstag abgewiesenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind die Gegner der Vorratsdatenspeicherung weiter zuversichtlich. Bei der Entscheidung der Luxemburger Richter sei es um eine formale Frage gegangen. Sie hätten sich nicht mit der Verletzung von Grundrechten befaßt, betonte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Initiator der in Deutschland anhängigen Verfassungsbeschwerde, am Dienstag. Die 34000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, »daß das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden läßt«, betonte er.
(AP/jW)
(AP/jW)
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