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Hohe Haftstrafen auf Verdacht

Berlin. Zukünftig soll schon der Aufenthalt in einem Terrorlager oder in einer Einrichtung der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene unter Strafe gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf über schwere staatsgefährdende Gewalttaten vor, über den der Bundestag am Donnerstag in Berlin erstmals beraten hat. Auch soll schon die Anleitung zu solchen Straftaten via Internet künftig strafbar sein. Vorgeschlagen wird ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2009, Seite 4, Inland

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