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Aus: Ausgabe vom 15.01.2009, Seite 13 / Feuilleton

Der Anfang vom Ende

Ab heute steht der Rapper Bushido in Berlin vor Gericht, weil er sich nach Angaben der Kläger großzügig bei einer französischen Gothic-Band bedient haben soll, ohne diese um Erlaubnis zu fragen. Erst kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), »daß bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt«. Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sein, wenn daraus ein eigenständiges Werk werde, hieß es. Hintergrund dieser Entscheidung war eine Klage der Band Kraftwerk gegen die Macher des Songs »Nur mir« von Sabrina Setlur, darunter der Produzent Moses Pelham. Kraftwerk sahen eine rund zwei Sekunden lange Sequenz aus ihrem Lied »Metall auf Metall« in »Nur mir« unerlaubt elektronisch kopiert. Noch liegt das vollständige BGH-Urteil nicht vor. Es könnte durchaus zu einer Urhebberrechtsprozeßflut führen, wie sie die Musikbranche nie zuvor gesehen hat. (ddp/jW)

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